Verkehrsrechtsschutz
Recht auf der Straße
Ein Unfall kann schon durch eine kleine Unachtsamkeit eines Verkehrsteilnehmers verursacht werden. In der Folge kommt es oft zu Meinungsverschiedenheiten darüber, wer die Schuld trägt. Mit der Kfz-Rechtsschutzversicherung von ALLRECHT haben Sie im Zweifelsfall die Möglichkeit, Ihre Rechte auch vor Gericht durchzusetzen.
Ob Sie ein oder mehrere Fahrzeuge besitzen oder ein Fahrzeug fahren, das nicht auf Sie zugelassen ist – ALLRECHT bietet Ihnen den passenden Versicherungsschutz, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Sie haben die Wahl zwischen dem:
Die ALLRECHT bietet Versicherungsschutz für:
- Die im Versicherungsschein als Versicherungsnehmer angegebene natürliche oder juristische Person
- Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer oder Insassen aller auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Land-Motorfahrzeuge wie Autos, Motorräder, Mofas sowie als Mieter oder Leasingnehmer von Landmotorfahrzeugen und Anhängern
- Berechtigte Fahrer und Insassen von fremden, nicht dem Versicherungsnehmer gehörenden, Kraftfahrzeugen
- Fußgänger, Radfahrer und Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln
- Alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge
Die versicherten Leistungsbausteine der ALLRECHT umfassen:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz
- JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Mediationsverfahren
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FAQs zum Verkehrsrechtschutz
Durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung sind Sie geschützt, wenn ein Dritter berechtigte oder unberechtigte Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen gegen Sie in Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug geltend macht. Dies befreit Sie von Ansprüchen, die zum Beispiel vom Unfallgegner erhoben werden. Allerdings übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nicht die Kosten, wenn Sie selbst gegen einen anderen Unfallbeteiligten Schadenersatz- oder andere Ansprüche geltend machen möchten. In diesem Fall kommt Ihre Rechtsschutzversicherung für die entstehenden Kosten auf.